Noch Fragen?
Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass ein Wechsel des Hauptwohnsitzes Nachteile mit sich bringt. Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir hier zusammengestellt.
Was bedeutet der Erst- oder Zweitwohnsitz?
Wenn Du in Mannheim eine Wohnung oder ein Zimmer beziehst, ist damit zunächst eine allgemeine Meldepflicht innerhalb einer Woche nach dem Bezug verbunden.
Wenn die bisherige Wohnung aufgegeben wird …
und in Mannheim künftig die alleinige Wohnung ist, wird diese Deine Hauptwohnung.
Wenn die bisherige Wohnung beibehalten wird …
unterscheidet das Meldegesetz zwischen Haupt- und Nebenwohnung… und regelt zugleich die mit mehrere Wohnungen oftmals verbundene Problematik der richtigen Anmeldung. Die Anmeldepflicht innerhalb einer Woche besteht auch bei der Nebenwohnung!
• Eine “Hauptwohnung” ist die vorwiegend benutzte Wohnung der/des Einwohnerin/Einwohners
• Eine “Nebenwohnung” (Zweitwohnsitz) ist jede weitere Wohnung der/des Einwohnerin/Einwohners
Für Studierende hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung von 1991 festgelegt, dass die Studierenden ihre vorwiegend benutzte Wohnung (Hauptwohnung) dort haben, wo sie sich während des Studiums im Laufe eines Zeitraumes von einem Jahr voraussichtlich überwiegend (also mehr als 6 Monate) aufhalten.
Befürchtungen über mögliche finanzielle Einbußen können nicht dazu führen, dass das Melderegister unrichtig geführt wird. Im übrigen haben die obersten Bundes- und Landesbehörden zugesichert, dass aus dem Wechsel der Hauptwohnung grundsätzlich keine Nachteile entstehen.
Was spricht für den Erstwohnsitz in Mannheim?
Die korrekte Anmeldung, die der Gesetzgeber fordert, hat auch für Sie eine Reihe von Vorteilen:
• Du erhältst Deinen Personalausweis und Reisepass in Mannheim. Bei den meisten Studienanfänger werden diese Dokumente in der nächsten Zeit ungültig. Umständliches Beantragen am Heimatort entfällt.
• Kurze Wege für die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte – wichtig, wenn man jobben will
• Du erhältst bei Bedarf einen Bewohnerparkausweis.
• Du darfst an allen Wahlen in Mannheim teilnehmen.
Übrigens: Für alle diese Dinge kannst du zu jedem der 16 Bürgerdienste im gesamten Stadtgebiet von Mannheim gehen und vieles sogar online erledigen!
Welche Vorteile hat Mannheim davon?
Die Stadt braucht gesicherte Einwohnerdaten als Planungsinstrument für Politik und Verwaltung, damit Finanzmittel ausreichend und effizient für Kindergärten, Schulen, Seniorenheime, Straßen und vieles mehr eingeplant werden. Für jede Anmeldung mit Hauptwohnung erhält die Stadt Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich, die zur Versorgung aller Einwohner in Mannheim benötigt werden und die auch Dir zu Gute kommen.
Muss ich mein Auto auch ummelden?
Nein! – Grundsätzlich gilt natürlich das „Standortprinzip“, d.h. ein eigenes Kfz muss bei der Kfz-Zulassungsstelle zugelassen werden, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen gewöhnlichen Standort hat. Wird der Standort eines Fahrzeugs allerdings nur vorübergehend z.B. für die Dauer eines Studiums in den Bezirk einer anderen KfZ-Zulassungsstelle verlegt, so muss der Halter die Zuteilung eines neuen Kennzeichens nicht beantragen. Und wer kein eigenes (!) Kfz hat oder Bus und Bahn nutzt, bleibt sowieso davon unberührt.
Bei der Kfz-Versicherung sind Abweichungen in der Regionalklasse möglich. Allerdings sind die meisten Fahrzeuge von Studierenden so oder so bei den Eltern versichert (wegen der geringeren Schadenfreiheitsklasse).
Gibt es einen steuerlichen Nachteil für mich oder meine Eltern?
Nein! – Ein Wechsel des Hauptwohnsitzes im Rahmen einer Ausbildung bzw. eines Studiums hat auf die Freibeträge für Kinder gemäß § 32 EStG keinen Einfluss, sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des § 32 EStG erfüllt sind.
Auch für Baukindergeld, Eigenheimzulage und Wohnungsbauförderung gibt es keine Nachteile. Für den fortdauernden Anspruch auf die Kinderzulage i.R.d. Eigenheimzulage gemäß § 9 Abs. 5 EigZulG ist es ausreichend, wenn das Kind im Laufe des Förderzeitraums zum inländischen Haushalt der Eltern gehört oder gehört hatte.
Und auch Heimfahrten können gemäß § 9 Abs. 1 EStG von Ledigen weiterhin steuerrechtlich geltend gemacht werden, wenn im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich die von der Arbeitsstätte bzw. vom Studienort weiter entfernt liegende Wohnung aufgesucht wird und zu dieser eine engere persönliche Beziehung besteht. Bei verheirateten Arbeitnehmern bzw. Studenten können ohne nähere Prüfung die Wege von der weiter entfernt liegenden Familienwohnung berücksichtigt werden, wenn sie mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufgesucht wird.
Stimmt es, dass das Kindergeld wegfällt, wenn ich nicht mehr zu Hause angemeldet bin?
Nein! – Grundsätzlich haben die Eltern des (auch volljährigen) Kindes den Anspruch auf Kindergeld. Befindet sich das „Kind“ lediglich zu Ausbildungszwecken nicht mehr im Haushalt der Eltern, hat dies keine Auswirkung auf die Höhe des Kindergeldes.
Und was ist mit Nachteilen beim BAfög?
Ein Hauptwohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands ist im Rahmen des BAföG nicht entscheidend.
Hat der Wohnsitz Auswirkungen bei den GEZ-Gebühren?
Nein! – Für die GEZ ist die Frage Haupt- oder Nebenwohnsitz ohne Bedeutung. Übrigens: Für die Befreiung von der GEZ-Gebühr ist nicht alleine die Frage entscheidend, ob man BAföG-Empfänger ist oder nicht, sondern generell die Einkommensverhältnisse während des Studiums. Viele Studierende zahlen daher unnötig GEZ-Gebühren oder sehen schwarz.
Hinweis:
Gesetze und Verordnungen können sich ändern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Im Einzelfall empfehlen wir eine Rückfrage bei der zuständigen Stelle. Entscheidend ist jedoch der Grundsatz, dass aus dem Wechsel der Hauptwohnung keine Nachteile entstehen dürfen.